Der Finanzierungsrahmen für das Wasserstoff-Kernnetz, die Autobahn des deutschen Wasserstofftransports, ist im Rahmen des zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 12.04.2024 durch den Deutschen Bundestag beschlossen worden. Die Finanzierung des Kernnetzes erfolgt privatwirtschaftlich über Netzentgelte, die gedeckelt sind, um den Hochlauf positiv zu beeinflussen.

HesselmannSo erfolgt der Hochlauf in zwei Stufen: Zunächst werden wesentliche Wasserstoffstandorte verbunden, gefolgt von einer fortlaufenden integrierten Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff. Das Kernnetz wird sukzessive von 2025 bis 2032 in Betrieb genommen.

Als herausragend sieht Dipl.-Ing Dieter Hesselmann, Hauptgeschäftsführer Rohrleitungsbauverband e. V., das integrierte Finanzierungsmodell an. Dieses bildet die Grundlage, auf der die Fernleitungsnetzbetreiber bis zum 21. Mai 2024 den formellen Antrag zur Genehmigung des Kernnetzes stellen können. Weiterhin sieht das Gesetz ergänzend eine zeitliche Flexibilisierung vor. Für einzelne Kernnetz-Projekte soll eine Inbetriebnahme auch nach 2032 bis 2037 möglich sein, sofern dies im Rahmen der Netzentwicklungsplanung von der Bundesnetzagentur entsprechend festgelegt wird. Diese neue Regelung sorgt dafür, dass bestimmte Projekte weiterhin Anspruch auf die Kernnetz-Finanzierung haben. Damit kann, nach Prüfung und Genehmigung des Kernnetzes durch die Bundesnetzagentur, die operationale Umsetzung erster Kernnetz-Projekte beginnen. Die flexiblen Zeitrahmen für Kernnetz-Projekte ermöglichen eine zielgenaue Anpassung und verhindern teuren Leerstand.

„Wir begrüßen sehr, dass der Gesetzgeber mit dem Finanzierungsrahmen und den Fristen mehr Planungssicherheit gibt. Eine Forderung, die von vielen Akteuren an den Gesetzgeber gestellt worden ist“, begrüßt Dipl.-Ing. Dieter Hesselmann die Beschlusslage. Das Gesetz schaffe einen verlässlicheren Rahmen für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes und die weitere Netzentwicklungsplanung. Ob der allerdings, angesichts der verbleibenden Restrisiken für Investoren, reichen wird, muss die Zukunft zeigen. „Die Leitungsbauunternehmen stehen bereit, um einen erfolgreichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland zu ermöglichen. Gemeinsam mit den Versorgungsunternehmen und zukünftigen Wasserstoff-Kernnetzbetreibern kommen wir durch den Bau des Netzes der Energiewende einen Riesenschritt näher.“


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