Können Füße gesund und gleichzeitig sicher verpackt sein? Ein Arbeitnehmer, der im Normalfall orthopädische Einlagen tragen sollte, im beruflichen Rahmen jedoch auf Sicherheitsschuhe angewiesen ist, steht vor einem Problem. Aber es gibt Lösungen!
Warum die Einlegesohle nicht einfach wechseln?
Die simple Antwort auf diese Frage lautet: weil dadurch der Schutz nicht mehr gewährleistet ist. Immerhin ändert man das gut durchdachte Konzept eines Sicherheitsschuhs mit einem solchen Eingriff. Unter Umständen verändert die fremde Einlegesohle die Isolations- bzw. Leitfähigkeit des gesamten Schuhs, wodurch es zu Unfällen im Elektrobereich kommen kann. Außerdem könnte der Abstand zwischen den Zehen und der Schutzkappe zu gering ausfallen, was wiederum bei Unfällen zu Quetschungen o. Ä. führen könnte.
Alle Sicherheitsschuhe müssen eine Baumusterprüfung mit Bescheinigung durchlaufen, damit sie in Deutschland vertrieben und genutzt werden dürfen. Ist diese einmal vollzogen, so darf der Schuh nicht mehr verändert werden. Das bedeutet: Es darf nicht eigenmächtig eine andere (z. B. Lammfell-)Einlegesohle genutzt werden, sondern nur jene vom Hersteller. Auch für den orthopädischen Spezialfall gilt diese Regelung. Da hier aber eine gesundheitliche Notwendigkeit vorliegt, gibt es dennoch Optionen.
Wie kommt die orthopädische Einlage in den Sicherheitsschuh?
Zunächst einmal muss natürlich die medizinische Indikation nachgewiesen werden. Erfordert der Schuhträger tatsächlich entsprechendes Schuhwerk, so muss die Umsetzung von fachkundigem Personal (Orthopädieschuhmacher/-in) durchgeführt werden. Im Anschluss müssen Schuh und orthopädische Einlage nochmals in Kombination baumustergeprüft werden.
Wer zahlt für die orthopädischen Sicherheitsschuhe?
Welches Verfahren auch immer zum Einsatz kommt, es verursacht Mehrkosten, die über jene einer „normalen” PSA unter Umständen weit hinausreichen. Diese muss das Unternehmen nicht komplett tragen. Damit sie aber von anderen Trägern übernommen werden, muss der Betrieb den Bescheid über eine Notwendigkeit für entsprechenden Fußschutz erbringen. Orthopädische Sicherheitsschuhe sind leistungsrechtlich dem Bereich der beruflichen Rehabilitation zuzuordnen. Diese Träger übernehmen zunächst die Gesamtkosten und lassen sich danach vom Unternehmen den Anteil zurückzahlen, den es ohnehin für einen Fußschutz (ohne Änderungen) hätte investieren müssen.
Quelle: http://www.arbeitsbedarf24.de