Das Bundeswirtschaftsministerium hat Eckpunkte für die geplante Grüngas- und Grünheizölquote vorgelegt. Die Quote soll 2028 mit 1 Prozent starten und bis 2045 schrittweise auf 100 Prozent steigen. Der VKU und der BDEW begrüßen einzelne Vorschläge, sehen aber noch erheblichen Klärungsbedarf.
Mitte Oktober hat das Bundeswirtschaftsministerium laut Medienberichten ein Eckpunktepapier zur Einführung einer Grüngas- und Grünheizölquote vorgelegt. Darin konkretisiert das Ministerium erstmals den geplanten Quotenpfad. Demnach soll die Quote 2028 mit 1 Prozent beginnen und 2029 auf 2 Prozent steigen. Für 2030 sind 5 Prozent, für 2032 10 Prozent und für 2035 20 Prozent vorgesehen. Im Jahr 2040 soll der Anteil 50 Prozent erreichen und bis 2045 auf 100 Prozent steigen.
Die Verpflichtung soll bei den Inverkehrbringern von Gas, Heizöl und Flüssiggas ansetzen und sich zunächst auf Brennstoffe für die Wärmeversorgung privater Haushalte konzentrieren. Die Verbrauchsmengen von Industrie und Gewerbe, Verkehr sowie Strom- und Fernwärmeerzeugung sollen grundsätzlich ausgenommen werden. (Foto: KI-generiert)
Ministerium setzt auf flexible Vorgaben
Zur Erfüllung der Quote sollen verschiedene erneuerbare und kohlenstoffarme Brennstoffe angerechnet werden können. Dazu zählen unter anderem Biomethan sowie grüner und kohlenstoffarmer Wasserstoff, sofern die jeweiligen europäischen Anforderungen erfüllt werden. Für Wasserstoff sind besondere Anrechnungsregelungen vorgesehen.
Auch bei der Quotenerfüllung plant das Ministerium flexible Vorgaben: Übererfüllungen sollen auf das Folgejahr übertragen und Fehlmengen im darauffolgenden Jahr ausgeglichen werden können. Zudem ist ein Handel mit Quotenerfüllungen vorgesehen. Bei Nichterfüllung sollen Ersatzzahlungen fällig werden. Der Quotenpfad könnte bei entsprechenden Marktentwicklungen zeitlich angepasst werden. Das Ziel einer vollständigen Umstellung bis 2045 soll davon unberührt bleiben.
VKU fordert Biomethanstrategie und Klarheit bei Kosten
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass mit den Eckpunkten die Ausgestaltung der Grüngasquote konkreter wird. Positiv bewertet der Verband insbesondere die vorgesehenen Flexibilisierungsmöglichkeiten sowie die Ausnahme der Strom- und Fernwärmeerzeugung. Zugleich sieht der VKU erhebliche Herausforderungen bei der Verfügbarkeit grüner Gase und fordert deshalb von der Bundesregierung eine Biomethanstrategie mit konkreten Maßnahmen zur Ausweitung des Angebots, etwa durch zusätzliche heimische Produktion oder Importe.
Der Verband verweist auf das derzeit knappe Angebot und die hohe Nutzungskonkurrenz zwischen Gebäudewärme, Industrie, Verkehr und Stromerzeugung. Zudem müsse die Bundesregierung klären, welche Investitionen für die Netzanbindung zusätzlicher Biogasanlagen und die erforderliche Methanisierung notwendig seien und welche Auswirkungen die Quote auf die Verbraucherpreise haben werde.
BDEW fordert praktikable Regeln für Energieversorger
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht positive Ansätze, fordert jedoch weitere Konkretisierungen. „Das Eckpunktepapier greift wichtige Forderungen der Energiewirtschaft auf“, erklärte Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung, anlässlich eines Verbändedialogs.
Der BDEW begrüßt insbesondere den vorgesehenen schrittweisen Quotenanstieg, die Nutzung bestehender Nachweissysteme und die Möglichkeit, Über- und Untererfüllungen zwischen Kalenderjahren auszugleichen. Positiv sei zudem die geplante Ausnahme der Fernwärmeerzeugung. Allerdings müssten die Vorgaben für Energieversorger praktikabel ausgestaltet werden. Lieferanten benötigten eindeutige Regeln, welche Kundengruppen unter die Quote fallen. Da Unternehmen nicht im Einzelfall prüfen könnten, wofür Gas hinter einem Zähler verwendet werde, müsse die Abgrenzung rechtssicher und einfach möglich sein. Zudem fordert der BDEW eine möglichst digitale Nachweisführung ohne zusätzliche parallele Prüf- und Dokumentationspflichten.
Gesetzliche Regelung steht noch aus
Die geplante Grüngas- und Grünheizölquote ergänzt das seit dem 29. Juli 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Anders als die sogenannte Biotreppe, die für bestimmte neu eingebaute Gas- und Ölheizungen steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe vorschreibt, richtet sich die allgemeine Quote an die Brennstoffanbieter.








