Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Gebäudemodernisierung (GModG) beschlossen. Der Entwurf sieht eine Neuorientierung bei der Effizienz und der Modernisierung im Gebäudesektor vor. Der Entwurf orientiert sich an den Vorgaben des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD und den Eckpunkten der Verhandlungsgruppe zum GModG. (Foto: canva)

Im Gesetzentwurf entfallen die bisherigen Vorgaben zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen ebenso wie Betriebsverbote bestimmter Heizungen. Künftig gilt eine freie Heizungswahl. Neben Wärmepumpen, Hybridmodellen und Biomasse-Pelletheizungen bleiben damit auch Gas- und Ölheizungen zulässig.
Gleichzeitig sollen die eingesetzten Brennstoffe schrittweise klimafreundlicher werden. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss künftig einen steigenden Anteil an Biomethan, Bioheizöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff einsetzen. Die sogenannte „Bio-Treppe“ sieht dabei einen Anteil von 10 Prozent ab 2029 vor, der bis 2040 auf 60 Prozent ansteigt.
„Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen“, kommentierte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) den Kabinettsbeschluss. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) betonte: „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz holen wir zurück, was lange gefehlt hat: Klarheit, Verlässlichkeit, Vertrauen. Das ist der Startschuss für Planungssicherheit für die Branche, die notwendige Entscheidungsfreiheit für Hauseigentümer und Klimaschutz, der pragmatisch erreicht wird.“
rbv begrüßt mehr Technologieoffenheit
Der rbv bewertet die stärkere Technologieoffenheit im Gesetzentwurf positiv. Insbesondere, dass Wasserstoff und Biomethan künftig als anrechenbare CO₂-neutrale Brennstoffe in der Wärmeversorgung verankert werden sollen, ist ein wichtiger Schritt. Das ursprüngliche Ziel, das neue Gesetz zum 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen, hat die Regierung dem Vernehmen nach auf Anfang November verschoben. Aus Sicht des Leitungsbaus bedeutet diese Verzögerung, dass Investitionsentscheidungen im Bereich der Wärmeinfrastruktur weiterhin unter Unsicherheit getroffen werden müssen.
Branche reagiert positiv
Der DVGW bewertet den Gesetzentwurf als „wichtigen Fortschritt für die Wärmewende“. Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Gerald Linke erklärte: „Die Entscheidung war überfällig. Das Kabinett sorgt mit dem grundlegenden Systemwechsel im Gebäudesektor endlich auch formal für die dringend benötigte Planungssicherheit. Der Beschluss ist ein deutlicher Fortschritt gegenüber dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz.“
Positiv bewertet der DVGW die Einführung der Grüngasquote und der sogenannten Bio-Treppe. Kritisch sieht der Verband hingegen die geplante Kostenaufteilung bei Gasheizungen im CO₂-Kostenaufteilungsgesetz.
Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, erklärte: „Mit der Änderung des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz schafft die Bundesregierung wichtige Voraussetzungen für einfachere und verständlichere Vorgaben bei der Heizungsmodernisierung. Jetzt kommt es darauf an, daraus einen konsistenten und investitionssicheren Transformationsrahmen zu machen. Dafür müssen Dekarbonisierungspfad, kommunale Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung ein Gesamtbild zeichnen.“
Zugleich warnte der BDEW davor, dass Technologieoffenheit nicht zu ineffizienten Parallelstrukturen führen dürfe. Entscheidend sei, dass Wärmeplanung und Infrastrukturentwicklung zusammen gedacht würden.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Einigung ebenfalls. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erklärte: „Die Einigung der Koalition ist zunächst eine gute Nachricht, weil wir alle Klarheit bei der Wärmewende brauchen. Stadtwerke investieren Milliarden in Infrastrukturen für Generationen und brauchen langfristige Planungssicherheit.“
Der AGFW wiederum sieht weiterhin Nachteile für Wärmenetze. Geschäftsführer Frank Mattat erklärte: „Statt vergleichbare Rahmenbedingungen für alle Optionen zur Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu schaffen, werden Wärmenetze im Ergebnis benachteiligt. Für das Gelingen der Wärmewende braucht es einen regulatorischen Rahmen, der unterschiedliche Erfüllungswege fair behandelt und Wärmenetze nicht strukturell schlechterstellt.“
Der AGFW fordert deshalb faire und technologieoffene Rahmenbedingungen für alle Wärmeversorgungsoptionen sowie eine möglichst schlanke Umsetzung der europäischen Vorgaben.








