Der Gasmarkt in Deutschland befindet sich in einem grundlegenden Wandel. Die Bundesnetzagentur verlangt deshalb von den Fernleitungsnetzbetreibern Änderungen am Netzentwicklungsplan. Ziel ist es, das Gasnetz besser auf eine Zukunft mit Wasserstoff vorzubereiten.

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB), in jedem geraden Jahr einen gemeinsamen, deutschlandweiten Netzentwicklungsplan (NEP) zu erstellen. Der Plan muss alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum bedarfsgerechten Ausbau des Netzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb netztechnisch erforderlich sind. „Im Jahr 2022 hat sich der Gasmarkt in Deutschland grundlegend verändert. Mit unserem Änderungsverlangen stellen wir nun die Weichen für eine nachhaltige Diversifizierung der deutschen Gasversorgung. Wir bereiten den Weg für eine zügige Umstellmöglichkeit von Erdgasleitungen auf Wasserstoff vor“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Das Gasnetz werde ertüchtigt, um auch ohne russische Gasmengen seine Transportaufgabe zu erfüllen. Hierbei werde laut Müller die Einbindung von LNG-Anlagen in den deutschen Gasmarkt eine wesentliche Rolle spielen.

82 neue Maßnahmen

Der Netzausbauvorschlag im Entwurf des Netzentwicklungsplans Gas 2022-2032 umfasst insgesamt 140 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 4,4 Milliarden Euro. Dabei sind gegenüber dem Netzwicklungsplan Gas 2020-2030 insgesamt 82 neue Maßnahmen hinzugekommen. Die im Vergleich zum vorherigen Netzentwicklungsplan zusätzlich vorgeschlagenen Maßnahmen stehen aufgrund des Wegfalls russischer Erdgasmengen größtenteils im Zusammenhang mit der veränderten Flusssituation im Fernleitungsnetz. Vor diesem Hintergrund und zur langfristigen Gewährleistung der Versorgungssicherheit spielen die Netzausbaumaßnahmen für den künftigen Abtransport von LNG-Mengen eine maßgebliche Rolle. Daneben sind weitere Ausbaumaßnahmen für künftige Bedarfe von Gaskraftwerken und die L-/H-Gas-Umstellung erforderlich.

Bundesnetzagentur bestätigt 133 Netzaus­baumaßnahmen

Mit dem Änderungsverlangen bestätigt die Bundesnetzagentur 133 der von den Fernleitungsnetzbetreibern vorgeschlagenen Netzausbaumaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von rund 4,1 Milliarden Euro. Die bestätigten Maßnahmen umfassen insgesamt einen Leitungszubau von 925 Kilometern und einen Verdichterzubau in Höhe von 149 Megawatt im Fernleitungsnetz. Die Bundesnetzagentur begrüßt, dass in der Netzentwicklungsplanung wiederholt eine Marktabfrage zur Erzeugung und zum Bedarf von Wasserstoff durchgeführt worden ist und Netzausbaumaßnahmen für Wasserstoffprojekte ermittelt worden sind. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur und der Dekarbonisierung des Fernleitungsnetzes in Deutschland geleistet.

Reine Wasserstoffnetzinfrastrukturen fallen nicht unter den Anwendungsbereich des § 15a Energiewirtschaftsgesetz und sind damit nicht Bestandteil der bestätigten Netzausbau-
maßnahmen. In einem geringfügigen Umfang werden jedoch Ausbaumaßnahmen im Fernleitungsnetz bestätigt, die notwendig sind, um perspektivisch Erdgasleitungen auf eine Wasserstoffnutzung umstellen zu können. Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur werden die bestätigten Maßnahmen für die Fernleitungsnetzbetreiber verbindlich. (Bundesnetzagentur)

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