Der Bundestag hat am 18. Januar 2024 in erster Lesung den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (EnWG, 20/10014) beraten. Nach der Debatte wurde der Entwurf in die Ausschüsse überwiesen. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernehmen.

Ziel des Gesetzesentwurfs ist laut Regierung die Schaffung des Rechtsrahmens für die Entwicklung einer nationalen Wasserstoffinfrastruktur, „um einen schnellen und kostengünstigen Hochlauf des Wasserstoffmarktes zu ermöglichen“. Damit solle nicht nur zukünftig die Versorgungssicherheit gewährleistet werden, „sondern es sollen auch maßgebliche Schritte hin zu sauberer, bezahlbarer und sicherer Energie gemacht werden“, heißt es in dem Entwurf. Der Hochlauf des Wasserstoffmarktes diene dabei vor allem der Dekarbonisierung – insbesondere in den Wirtschaftssektoren mit den höchsten Treibhausgasemissionen, in denen auch unter Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten keine energie- und kosteneffizienteren Alternativen zu Wasserstoff verfügbar seien.

Dafür ist es laut Regierung erforderlich, auf die vorhandenen privatwirtschaftlichen Strukturen aufzubauen, um das Know-how und Fachkräftepotenzial umgehend und bestmöglich nutzen zu können. Insbesondere solle damit ein hoher Anteil von gegenüber dem Neubau deutlich effizienteren Umstellungen vorhandener Leitungsinfrastruktur ermöglicht werden, um die Investitionskosten der Wasserstoffinfrastruktur möglichst gering zu halten. Mit den Regelungen des Gesetzesentwurfs werde zudem die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt.

Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff

Aufbauend auf der geplanten Schaffung eines Wasserstoffkernnetzes als erste Stufe enthält der Gesetzentwurf den Angaben zufolge die zweite Stufe zur Entwicklung eines Wasserstoffnetzes für die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs. Ziel sei es, über das Wasserstoffkernnetz hinaus weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden „und ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen“.

Hierzu solle zeitnah eine umfassende, turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff im EnWG eingeführt werden. Die Planung solle in einem integrativen Prozess zusammen mit der Netzentwicklungsplanung für Erdgas erfolgen, um die Wechselwirkungen zwischen beiden Bereichen zu berücksichtigen. „Dadurch soll auch das Ziel einer Transformation Deutschlands hin zu einer dekarbonisierten Volkswirtschaft vorangebracht werden, indem zunehmend Erdgasleitungen auf den Wasserstofftransport umgestellt werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. (Deutscher Bundestag)


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