Im Baugewerbe haben sich die Tarifpartner, dazu gehören der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau), auf einen Inflationsausgleich von insgesamt 1.000 Euro verständigt, der in zwei Stufen an die Beschäftigten ausgezahlt wird. 2023 und 2024 erhalten sie jeweils 500 Euro.
Der Tarifvertrag „Inflationsausgleichs-prämie“ ist Mitte Juli 2023 für allgemeinverbindlich erklärt und die Allgemeinverbindlichkeitserklärung am
1. August im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Somit erhalten Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe in diesem und im nächsten Jahr eine zusätzliche tarifliche Inflationsausgleichs-prämie in Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Arbeitgeber müssen die ersten 500 Euro bis spätestens zum 30. September 2023 auszahlen, weitere 500 Euro sind bis spätestens zum 30. September 2024 fällig.
Nicht nur Vollzeitbeschäftigte erhalten einen Inflationsausgleich. Laut Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaft bekommen Teilzeitbeschäftigte die Prämie anteilig gewährt. Auszubildende erhalten 300 Euro – ebenfalls verteilt auf zwei Jahre, also 150 Euro in diesem Jahr und 150 Euro im kommenden Jahr. Für die Arbeitnehmer sind die Prämien steuer- und sozialabgabenfrei.