An die Geschäftsführer-Vergütung in mittelstän­dischen Unternehmen werden immer strengere Maßstäbe angelegt. Immer häufiger steht der Vorwurf einer verdeckten Gewinn­ausschüttung (vGA) im Raum. Welche Risiken drohen und was können Firmen tun?

Betriebsprüfer hinterfragen anhand eines Drittvergleichs Art und Höhe der Geschäftsführer-Vergütung. Neben dem Grundgehalt nehmen sie verstärkt Extras wie Tantiemen, Pensions­zusagen oder Sachbezüge ins Visier. Die jüngere Rechtsprechung lässt Betriebsprüfer künftig noch tiefer schürfen. Rückendeckung bieten ihnen etwa zwei Urteile des Bundesfinanzhofs.

Strittiger Mietvertrag

Gegenstand ist in beiden Fällen ein Mietvertrag zwischen einer GmbH und ihrem Gesell­schafter-Geschäftsführer zu strittigen Konditionen (BFH, Az. I R 8/15, Az. I R 12/15). Obwohl die vereinbarte Miete dem ortsüblichen Mietspiegel entsprach, vertreten die Richter die Auf­fassung, dass es sich um eine vGA handelt. Maßgeblich ist für die Entscheidung, dass die Miete nicht kostendeckend und keine Gewinnerzielung möglich war. Firmen sollten die Miethöhe nicht nur auf Basis von Mietspiegeln festlegen, sondern bei der Ermittlung der Kostenmiete auch immer die Zweite Berechnungsverordnung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz heranziehen. Zudem darf ein angemessener Gewinnaufschlag von rund fünf Prozent im Mietvertrag nicht fehlen.

Verrechnungskonto für Gesellschafter

Einen weiteren Ansatzpunkt bietet Betriebsprüfern ein Urteil zum Verrechnungskonto für Gesellschafter (FG Mün­chen, Az. 7 K 531/15). Ein GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer hatte private Ausgaben vom GmbH-Konto bezahlt. Die Zahlungen glich der Firmenchef jedoch nicht aus. Für die Richter liegt eine vGA vor, da der Geschäftsführer für das geliehene Geld keine Zinsen zahlte. In ähnlich gelagerten Fällen sollten Unternehmen immer Zinszahlungen in angemessener Höhe vereinbaren. Entscheidend ist bei der Vergütung immer die Frage, ob sie ein gewissenhafter Firmenchef auch einem Nichtgesellschafter gewähren würde und ob sie der Höhe nach marktüblich ist. Unternehmen sollten grundsätzlich für den Fremdver­gleich aktuelle Gehaltsstudien heranziehen. Sicherheitshalber sollten Firmen mit ihrem Steuerberater alle Gestaltungsmodelle durchgehen, um steuerliche Knackpunkte zu beseitigen.

Zum Autor: Torsten Lambertz ist Wirt­schaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei WWS in Mönchengladbach. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in steuerlichen und betriebswirt­schaftlichen Bera­tungen sowie in der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen. Die WWS ist eine überregional tätige, mittelständische Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei. (WWS)


NEWSLETTER

Hier können Sie sich für unseren rbv-Newsletter anmelden: ANMELDUNG

 

button newsletter

 

 

Hier können Sie sich für unseren Newsletter #pipeline31 anmelden: ANMELDUNG

 

pipeline31 newsletter

 

Initiative Zukunft Leitungsbau

2020 zukunft leitungsbau 4x

Hintergrundinformationen und erste Arbeitsergebnisse zum Handlungsfeld "Innovative Partnerschaftsmodelle"

Berufsbildung im Leitungsbau

 

 

Die Berufsbildungsgesellschaften des rbv freuen sich auf Ihren Besuch.

Berufswelten Energie & Wasser

 

berufswelten 

Das Berufswelten-Portal, die Informations-Drehscheibe für Unternehmen, engagierte Fachkräfte und alle, die es werden wollen.

Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.

 

BG BAU Siegel Webadresse 

Das Präventionsprogramm der BG BAU: „Sicheres Verhalten lohnt sich für Dich, Deine Familie, Freunde und Kollegen!“

Videos

2021 tomatolix 1Trlb 

Video „tomatolix - Ein Tag lang Rohrleitungsbauer”

Gerne anschauen und weitersagen!

Weitere Videos

Termine

Kooperationspartner

 

German Society for Trenchless Technology e.V.

 

GSTT

 

 

Rohrleitungssanierungsverband e.V.

 

RSV