Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) baut ihr Förderprogramm aus: Neue förderfähige Produkte für den Arbeitsschutz sowie vereinfachte Bedingungen und angepasste Strukturen setzen zusätzliche Anreize für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen in der Bauwirtschaft. Zugleich laufen zum 30. Juni 2026 mehrere bestehende Prämien aus. Es gelten jedoch Übergangsregelungen. (Foto: canva)

Drohnen als Arbeitsschutzlösung für Kontroll- und Reinigungsarbeiten. (Foto: canva)
Die BG BAU passt ihr Förderprogramm fortlaufend an aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz an, um technische Neuerungen und veränderte Arbeitsverfahren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund führt sie zum 1. Juli 2026 zwei neue Arbeitsschutzprämien ein. Gefördert werden Drohnen und temporäre Absturz- und Durchsturzsicherungen. „Mit den neuen Prämien stärken wir gezielt den präventiven Arbeitsschutz in unseren Mitgliedsunternehmen und unterstützen sie dabei, in sichere Lösungen zu investieren“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU.
Neue Prämien für mehr Sicherheit und Gesundheit
In der Bauwirtschaft können Drohnen eine wirksame Arbeitsschutzlösung sein, indem sie gefährliche Kontroll- und Reinigungsarbeiten übernehmen und so die Sicherheit erhöhen, etwa bei Einsätzen an Dächern und Fassaden, in Schächten und Kanälen oder in belasteten Bereichen. Darum hat die BG BAU diese Technik in ihren Förderkatalog aufgenommen. Ab 1. Juli 2026 bezuschusst sie sowohl die Anschaffung von Drohnen als auch den Erwerb eines Drohnen-Führerscheins sowie die Anmeldung von Drohnen beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Die Förderung erfolgt beitragsunabhängig und beträgt bis zu 2.000 Euro pro Jahr und Mitgliedsbetrieb.
Vereinfachte Bedingungen bei der beitragsabhängigen Förderung
Parallel zur Einführung neuer Prämien hat die BG BAU ihre Förderbedingungen überarbeitet, um das Antragsverfahren zu vereinfachen und den Zugang zu den Arbeitsschutzprämien zu erleichtern. Durch die Neuausrichtung können viele Unternehmen zukünftig eine höhere Fördersumme in Anspruch nehmen. Dafür wurden die Förderstufen der beitragsabhängigen Förderung neu strukturiert. Statt fünf Stufen wird es ab dem 1. Juli 2026 nur noch vier geben.
„Wir wollen erreichen, dass möglichst viele Unternehmen in einen wirksamen Arbeitsschutz investieren können und sie dabei finanziell noch besser unterstützen, deshalb gestalten wir unser Förderprogramm nicht nur einfacher, sondern auch leistungsstärker“, sagt Wellnhofer.
Auslaufende Prämien: Fristen beachten
Mit der Neuausrichtung des Prämienprogramms werden zum 30. Juni 2026 einige bestehende Arbeitsschutzprämien eingestellt. Unternehmen sollten daher prüfen, ob geplante Investitionen noch unter die bisherigen Förderbedingungen fallen. Für betroffene Prämien gilt eine Übergangsregelung, die Förderansprüche sichert: Wer entsprechende Produkte vor dem 30. Juni 2026 erwirbt, kann den Antrag auf Förderung noch bis zu ein Jahr nach dem Kaufdatum stellen. Damit können bereits geplante oder umgesetzte Investitionen weiterhin berücksichtigt und durch die BG BAU gefördert werden.
Welche Prämien genau betroffen sind, ist hier aufgelistet.
Weitere Informationen:
Alle Informationen zu den Arbeitsschutzprämien stellt die BG BAU auf der Seite www.bgbau.de/praemien bereit. Ab 1. Juli 2026 sind dort auch die Details zu den neuen Prämien und Förderbedingungen abrufbar.








