Das Gesetz soll Genehmigungsverfahren für Wasserstoffinfrastrukturen und -anlagen beschleunigen und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft stärken. Es zielt darauf ab, relevante Zulassungs- und Vergabeverfahren schneller, einfacher und digitaler zu machen. Es bezieht auch Anlagen zur Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff ein. Sowohl der Bundesverband der BDEW als auch der DVGW sehen darin ein wichtiges Signal, fordern jedoch weitere Schritte für einen umfassenden Hochlauf. (Foto: Canva)

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(Foto: Canva)

Statement BDEW Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: Die verabschiedete Fassung enthält wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Kabinettsentwurf. So ist es insbesondere zu begrüßen, dass das Gesetz auch auf Anlagen zur Erzeugung von kohlenstoffarmem Wasserstoff ausgeweitet wurde. Das schafft die Voraussetzung für einen zügigen Aufbau zusätzlicher Produktionskapazitäten. In der Anfangsphase des Hochlaufs ist kohlenstoffarmer Wasserstoff eine wichtige Ergänzung zu Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Positiv ist zudem, dass die Belange der öffentlichen Wasserversorgung durch das Gesetz unberührt bleiben.“  

Weiter führt sie aus: „Mit dem Wasserstoff-Kernnetz wurde das Rückgrat der Wasserstoffinfrastruktur festgelegt. Ein Großteil der potenziellen Verbraucher befindet sich jedoch auf der Verteilnetzebene. Hier gilt es Planungssicherheit zu schaffen: Es braucht für den Aufbau dieser Infrastruktur einen klaren Regulierungs- und Finanzierungsrahmen. Gleiches gilt für die Wasserstoffspeicher.“ 

Statement DVGW 

Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW: „Dass Wasserstoffleitungen und Anlagen zur Erzeugung, Import und Speicherung nun ausdrücklich als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse gelten, ist ein wichtiges Signal, um die Energieversorgung zukünftig sicher und klimaschonend zu gestalten. Wir sehen uns in unserer Forderung bestätigt, Leitungen, die heute für die Gasversorgung genutzt werden, auch leichter auf Wasserstoff umstellen zu können.“  

Zugleich bleibt das Gesetz nach Ansicht des DVGW aber an entscheidenden Stellen hinter den Anforderungen eines umfassenden Wasserstoffhochlaufs zurück. So werden Behörden bei Planfeststellungsverfahren Fristen eingeräumt, die mit über 13 Monaten noch immer deutlich zu lange sind. Hier wäre eine weitgehende Befreiung von Genehmigungsverfahren angezeigt. Linke hierzu: „Um den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft mit der nötigen Kraft zu beschleunigen, braucht es eine Ausweitung des Gesetzesrahmens in puncto Marktanreizung.“


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