Flexibler Übergang in die Rente möglich - Der Bundestag hat am 21. Oktober 2016 das „Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben“ (Flexirentengesetz) beschlossen.
Ziel ist es, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zukünftig flexibler zu gestalten und gleichzeitig die Attraktivität für ein Weiterarbeiten über die reguläre Altersgrenze hinaus zu erhöhen. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Koalitionsfraktionen hatte hierzu verschiedene Vorschläge entwickelt und im November 2015 ihren Abschlussbericht vorgelegt. Im Mai 2016 hatte sich die Koalition auf entsprechende Eckpunkte geeinigt. Unter anderem sollen danach Bezieher einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze zukünftig flexibler hinzuverdienen dürfen.
Diese Regelung soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze soll sich ein Weiterarbeiten neben der Rente auf Antrag rentensteigernd auswirken. Diese Änderung tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Das Alter, in dem Sondereinzahlungen zum Ausgleich von Abschlägen vorgenommen werden können, soll vom 55. auf das 50. Lebensjahr reduziert wer- den. Diese Regelung soll ebenfalls am 1. Juli 2017 in Kraft treten. (www.deutsche-rentenversicherung.de)