Unternehmen, die einen Nachunternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragen, haften eventuell für dessen Zahlungspflicht gegenüber der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Eine kürzlich von der BG BAU veröffentlichte Checkliste soll Unternehmen dabei helfen, die diesbezüglichen Risiken zu erkennen und zu verringern.
Präqualifizierung
und Unbedenklichkeitsbescheinigung prüfen
Nach § 150 Abs. 3 SGB VII in Verbindung mit § 28e Abs. 3a SGB IV besteht für Unternehmen ein Haftungsrisiko für die Zahlungspflicht von mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragten Nachunternehmern gegenüber der BG BAU. Eine kürzlich veröffentlichte Checkliste soll für das Thema sensibilisieren und helfen, Fallstricke zu umgehen. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, um sich zu vergewissern, dass ein Nachunternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der BG BAU nachgekommen ist – den Nachweis erbringen kann er entweder per Präqualifikation oder per qualifizierter Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Worauf Sie dabei achten sollten, hat die BAG BAU in ihrer Checkliste zusammengefasst, die unter der Internetadresse: www.bgbau.de/service/pdf-down/checkliste-guh/view
abgerufen werden kann. (rbv)
© Andrey Popov | fotolia