Am 27. Juni 2014 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt veröffentlicht. Am 18. Juli 2016 endete die Übergangsfrist von der alten DGRL 97/23/EG zur neuen Richtlinie; seit dem 19. Juli gilt ausschließlich die neue DGRL 2014/68/EU.
Ein Teil der neuen DGRL, nämlich Artikel 13 der DGRL 2014/68/EU, ist bereits seit dem 1. Juni 2015 gültig – Grund dafür war die Einstufung von Fluiden, welche an die neue CLPVerordnung („Classification, Labelling and Packaging“) angepasst werden musste. Seit dem 19. Juli ist auch der Rest der Richtlinie für sämtliche Mitgliedsstaaten der EU verbindlich. Wichtig: Nach Artikel 48 „Übergangsbestimmungen“, Absatz 3 der DGRL 2014/68/EU bleiben von Konformitätsbewertungsstellen ausgestellte Bescheinigungen und gefasste Beschlüsse gemäß der Richtlinie 97/23/EG im Rahmen der neuen DGRL gültig. Notwendig geworden war die Neufassung der DGRL aufgrund des 2008 von der EU verabschiedeten „New Legislative Framework“ sowie des einheitlichen Rechtsrahmens für die Marktüberwachung von Produkten. (rbv)