„Gesetz zum Breitbandausbau Kostenfalle und Gefahr für Netze“ - Vor versteckten Kosten warnt der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. (HDB) beim Breitbandausbau. Anfang Juli hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetz (DigiNetzG) verabschiedet.

Die Kosten für den Glasfaserausbau sollen dadurch deutlich gesenkt werden, so die Regierung. Ein Kernaspekt des neuen Gesetzes – die Nutzung bestehender Kanalnetze zur Verlegung von Glasfaserkabeln – droht nach Ansicht des HDB zur Kostenfalle zu werden. Außerdem stelle das Gesetz eine Gefahr für die Betriebssicherheit der bestehenden Kanal­netze dar.

Der Geschäftsführer der Bundesfachabteilung Leitungsbau (BFA LTB) im HDB, Dieter Hesselmann, kritisiert: „Von Seiten der Regierungskoalition heißt es, das neue Gesetz werde die Kosten beim Breitbandausbau deutlich senken. Eine solch pauschale Aussage muss jedoch kritisch hinterfragt werden, denn sie betrachtet nur die Perspektive der Telekommu­nikationsanbieter. Wesentliche Kosten für Untersuchungen und Überwachungen der Ver-­ und Entsorgungsnetze, die mit der Verlegung von Glasfaserkabeln in bestehenden Kanalnetzen verbunden sind, bleiben in dieser Rechnung unberücksichtigt“, so Hesselmann.

2016 Breitbandkabel kostenAus Sicht des HDB gefährdet die Nutzung bestehender Infrastrukturen für den Breit­bandausbau auch die Betriebssicherheit der Ver­ und Entsorgungsnetze. „Die Wartungs­ und Reinigungsarbeiten, beispielsweise von Abwasserrohren, werden erheblich erschwert – zum Teil sogar unmöglich –, da die Kanal­reinigung die Glasfaserkabel beschädigen würde. Zudem sind Verstopfungen der Rohrsysteme zu befürchten, wenn zum Beispiel nach starkem Regen Treibgut an den Kabeln hängen bleibt“, so Hesselmann. Schließlich fehle es auch an technischen Normen und Regelungen, die eine sichere Verlegung von Kabeln in Abwasserleitungen gewährleisten würden. Ein Rechtsanspruch zur Mitnutzung von Strom­ oder Abwassernetzen erhalten Telekommunikationsanbieter durch das neue Gesetz nicht, stellt der HDB klar und widerspricht damit Ulrich Lange, dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der CDU/ CSU­Bundestagsfraktion.

„Betreiber öffentlicher Versorgungssysteme können die Mitnutzung ihrer Netze durch Telekommunikationsanbieter ablehnen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen“, so Hesselmann. Als Ablehnungsgrund kann beispielsweise gelten, dass es in den bestehenden Netzen an Platz für Glasfaserkabel mangelt, infolge der Verlegung von Glasfaserkabeln die öffentliche Gesundheit gefährdet wird oder die Mitnutzung zu erheblichen Störungen im Kanalsystem führen würde. „Es ist davon auszugehen, dass in zahlreichen Fällen die Mitnutzung an solchen praktischen Hürden scheitern wird, weshalb die im Gesetz genannten Einsparpotenziale beim Breitbandausbau von 25 % nur schwer zu realisieren sein werden“, erläutert Hesselmann. (HDB)


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